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Standesamt · Apostille · Dolmetscher

Heirat mit ausländischem Partner, Schritt für Schritt zum Standesamt

Wir begleiten Paare aus ganz Deutschland durch das komplette Standesamt-Verfahren: Übersetzung aller Urkunden, Apostille-Beratung und Dolmetschen beim Termin.

Sie möchten in Deutschland heiraten und Ihre Partnerin oder Ihr Partner kommt aus dem Ausland? Das deutsche Standesamt verlangt eine ganze Reihe übersetzter und apostillierter Dokumente. Wir erklären den Ablauf und übernehmen alle Übersetzungen, schnell, beglaubigt und deutschlandweit einsetzbar.

Schritt 1: Welche Dokumente Sie brauchen

Vom ausländischen Partner verlangt das Standesamt typisch:

  • Geburtsurkunde mit Apostille (oder Legalisation, je nach Herkunftsland)
  • Ehefähigkeitszeugnis (Bescheinigung, dass keine Hindernisse für die Eheschließung vorliegen), ebenfalls mit Apostille
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldebescheinigung bzw. Wohnsitznachweis
  • Bei Geschiedenen, Scheidungsurteil mit Apostille
  • Bei Verwitweten, Sterbeurkunde des/der Verstorbenen

Alle ausländischen Urkunden müssen mit Apostille (oder Legalisation) versehen sein UND beglaubigt ins Deutsche übersetzt werden. Beides ist nötig.

Schritt 2: Apostille besorgen

Die Apostille wird im Herkunftsland ausgestellt, in der Regel vom Außenministerium oder einer benannten Behörde. Hier eine Übersicht:

LandWo Apostille beantragen
TürkeiTürkei Valilik (Gouverneursamt) der jeweiligen Provinz
MarokkoMarokko Außenministerium Rabat oder regionale Gerichte
RusslandJustizministerium der Region
UkraineAußen- oder Justizministerium
USAUSA Secretary of State des jeweiligen Bundesstaates
FrankreichCour d'appel

Nicht-Haager-Länder (z. B. China, Pakistan, Saudi-Arabien): Hier ist die Legalisation über die deutsche Botschaft erforderlich. Wir beraten Sie zum genauen Weg.

Schritt 3: Beglaubigte Übersetzung

Sobald alle Dokumente apostilliert sind, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Schicken Sie uns die Dokumente per Foto oder Scan. Wir liefern in 2-3 Werktagen, bei Eile auch innerhalb von 24 Stunden.

Typische Pauschalpreise:

  • Geburtsurkunde, ab 45 €
  • Ehefähigkeitszeugnis, ab 45 €
  • Scheidungsurteil, ab 65 €
  • Sterbeurkunde, ab 45 €

Schritt 4: Standesamt-Termin, Dolmetscher buchen

Wenn ein:e Partner:in nicht ausreichend Deutsch spricht, verlangt das Standesamt eine:n allgemein beeidigte:n Dolmetscher:in für die Anmeldung der Eheschließung UND für die Trauung selbst. Sie können nicht einfach einen Freund mitbringen; es muss ein öffentlich bestellter Sprachmittler sein.

Wir kommen zum Termin nach Göttingen, Kassel, Hannover, Northeim, Hildesheim, Braunschweig, Paderborn, oder überall im Einzugsgebiet. Termine sind häufig innerhalb von 1 Woche möglich.

Preise:

  • Anmeldung Eheschließung (1 Std.), ab 93 €
  • Trauungstermin (typisch 1-2 Std.), ab 93 €/Std.
  • Wartezeit nur halber Satz

Schritt 5: Trauung & Heiratsurkunde

Nach der Trauung erhalten Sie eine deutsche Heiratsurkunde. Falls Sie diese im Ausland nutzen möchten (z. B. um die Ehe dort registrieren zu lassen), übersetzen wir sie ebenfalls beglaubigt, typischerweise in die Sprache des Partnerlandes.

Komplettpaket-Tipp: Buchen Sie bei uns Übersetzung + Dolmetscher als Paket; Sie sparen 10 % gegenüber den Einzelpreisen und haben einen festen Ansprechpartner für alles.

Häufige Fragen

Wie lange dauert das ganze Verfahren?

Von der ersten Dokumentbeschaffung bis zur Eheschließung: typischerweise 6-12 Wochen. Die längste Wartezeit ist meist die Apostille im Herkunftsland (2-8 Wochen). Übersetzung und Standesamttermin sind dann eher kurzfristig.

Müssen wir beide in Deutschland sein?

Für die Anmeldung der Eheschließung muss mindestens ein:e Partner:in beim Standesamt persönlich oder per Vollmacht erscheinen. Für die Trauung selbst müssen beide Partner anwesend sein. Sie können Übersetzungen aus dem Ausland einreichen.

Wie alt dürfen Dokumente maximal sein?

Standesämter verlangen meist, dass Urkunden nicht älter als 6 Monate sind. Dafür müssen Sie ggf. neue Auszüge im Herkunftsland beantragen. Mit Apostille frisch.

Was ist, wenn ein Dokument nicht beschafft werden kann?

Z. B. bei Geflüchteten oder bei kriegsbedingt zerstörten Standesämtern: Eheschließung über das Oberlandesgericht (Befreiung von der Beibringungspflicht). Wir kennen das Verfahren und können Sie an spezialisierte:r:innen Anwält:innen weiterleiten.

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